Die private KV übernimmt im Bedarfsfall bei Krankheit und bei Versorgungsbedarf eine Vielzahl von Leistungen verglichen mit der gesetzlichen KV. Die privaten Krankenversicherungen bieten fertige Paketlösungen oder aber die Einzelbuchung diverser weiterführender Versicherungsleistungen an.
Wird eine Zahnarztbehandlung benötigt, übernimmt die Private KV sämtliche Behandlungskosten inklusive Vorbeugungsmaßnahmen, sofern ein Vollversicherungstarif gewählt wurde. Eine Begrenzung des Betrags gibt es hierbei nicht! Bei Zahnersatz und kieferorthopädischen Behandlungen werden von den Privaten Krankenversicherungen die Behandlungskosten bis zu einer Höchstgrenze von 50 bis 75 Prozent, oft aber auch der Gesamtbetrag übernommen. Der Höchstbetrag liegt hierfür bei einigen tausend Euro.
Bezüglich der Verschreibung von Medikamenten hat die Private KV keine Beschränkungen vorgesehen. Es werden alle Kosten für Heilmittel und Medis ohne Zuzahlung erstattet. Bei Notwendigkeit von Sehhilfen wird ein Zuschuss auf Brillengestelle gewährt und Kontaktlinsen sowie Gläser werden sogar komplett von der Privaten übernommen. Hierbei gelten oftmals verschiedene Betrags-Obergrenzen bezüglich einer festgelegten Zeitspanne, die unter anderem auch vom gegebenen Dioptrienwert des Versicherten abhängt.
Bei stationärer Behandlung im Krankheitsfall können Versicherungsnehmer ihr Krankenhaus frei aussuchen und haben Anspruch auf eine Behandlung durch den Chefarzt oder eine Behandlung durch den jeweils dienst habenden Arzt. Der verursachte Kostenbetrag für die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer wird durch die private KV getragen. Ein Eigenanteil, wie bei der gesetzlichen KV, ist nicht gegeben. Wurde ein Volltarif gewählt, so werden auch die Aufwendungen für den aus medizinischer Sicht benötigten Transport zum Krankenhaus getragen. Ferner erfolgt auch die Übernahme der Transport- und Behandlungskosten im Ausland durch die private Krankenversicherung ohne Zuzahlung.
Ein weitere Zusatzleistung der Privaten KV stellt die Rückerstattung von Beitragszahlungen dar. Hierbei werden einige Monatsbeiträge zurückerstattet, sofern in einem Kalenderjahr keine Versicherungsleistungen der KV beansprucht worden sind oder aber lediglich über den Eigenanteil des Versicherungsnehmers abgedeckt sind.
Bei ambulanten Versorgungsleistungen haben private KV – Patienten zudem die Möglichkeit der freie Arztwahl. Beim Arztbesuch genießen Privatpatienten in der Regel Privilegien gegenüber den Kassenpatienten, da durch die Kostenübernahme auch höherer Behandlungskosten durch die privaten Krankenkassen der Privatpatient lukrativer ist für den jeweiligen Arzt. So werden Privatpatienten oft ohne lang warten zu müssen behandelt oder bekommen schneller kurzfristige Termine.
Die
Private KV übernimmt ferner die Kosten für neueste Behandlungsmethoden wie beispielsweise Alternative-Medizin-Therapien. Die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen werden zum Teil oder unter Umständen auch in vollem Umfang übernommen. Last but not Least entfällt für Privatversicherte auch die Praxisgebühr bei Hausärzten und beim Besuch eines Facharztes wird keine Überweisung durch den Hausarzt benötigt.