Private Krankenversicherung: Fragen und Antworten

Häufige Fragen und Antworten rund um die Private Krankenversicherung

Die private KV ist in Deutschland für Selbstständige, Beamte und Freiberufler eine alternative Option zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem haben besserverdienende Bürger in abhängigen Beschäftigungsverhältnissen die Möglichkeit, in die Private KV zu wechseln. Oftmals fallen die Beitragszahlungen für Privat-Versicherte geringer aus und das bei einem umfangreicheren Leistungskatalog.

Wie finde ich die für mich beste private KV?
Da private Krankenversicherungen teils erheblich betreffend den Beitragszahlungen und dem Leistungsangebot voneinander abweichen, sollten Sie auf jeden Fall einen kostenlosen und unverbindlichen Private KV-Vergleich nutzen, wie er auf unserer Webpräsenz zu finden ist.

Darf ich mich privat krankenversichern?
Arbeitnehmer dürfen der privaten KV beitreten, wenn deren Jahresverdienst (Brutto) in den letzten drei Jahren ohne Unterbrechung die Marke von 48.600 Euro überschritten hat. Selbstständige, Beamte und Freiberufler sowie andere, zur Beihilfe berechtigten, haben genauso die Wahlfreiheit, in die private KV einzutreten. Bei diesen Personenkreisen spielt die Höhe des Bruttolohnes keine Rolle.

Kann ich andere Familienmitglieder über mich mitversichern?
Eine Familienversicherung ist über die private KV nicht vorgesehen. Somit muss für jeden Angehörigen der Familie eine eigene Krankenversicherung eingerichtet werden.

Wie werden die Beitragszahlungen in der privaten KV errechnet?
Das Einkommen ist hierbei im Gegensatz zur gesetzlichen KV irrelevant. Folgende Faktoren bestimmen die Beitragshöhe: Selbstbeteiligungshöhe, Eintrittsalter, Geschlecht sowie die gesundheitliche Verfassung des Versicherungsnehmers.

Besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück zu wechseln?
Grundsetzlich zwar nicht, wobei es aber Spezialfälle gibt. Arbeitnehmer können wieder in die gesetzliche KV wechseln, sofern ihr Bruttoeinkommen wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt, welche das Maß für die Versicherung in der privaten KV darstellt. Dieser Fall kann etwa vorliegen, falls der Arbeitnehmer nur noch auf Teilzeitbasis angestellt ist oder durch den Verlust seines bisherigen Arbeitsplatzes einen Job annehmen muss, bei der ein geringeres Einkommen erzielt wird.

Für Selbstständige und Freiberufler besteht unter bestimmten, festgelegten Voraussetzungen die Option in die gesetzliche KV zurückzukehren. Wird etwa die selbständige Tätigkeit “an den Nagel gehängt”, muss der Versicherte sogar in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Bezahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zu meinen eigenen Beitragszahlungen in die private Krankenversicherung? Wie bei der gesetzlichen KV, zahlt der Arbeitgeber 50 Prozent bis zum Höchstbetrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung normal ist.