Die Wichtigkeit einer
Krankenversicherung kann man gar nicht hoch genug einstufen. Beim Fehlen einer
Krankenversicherung könnten etwaige Krankheitskosten, wie beispielsweise Krankenhauskosten oder Operationskosten, den finanziellen Ruin des Betroffenen bedeuten. Deshalb wurde in Deutschland schon vor Jahrzehnten die gesetzliche KV als Pflichtversicherung für alle Arbeitnehmer eingeführt. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge werden hierbei verwendet, um die notwendige Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten.
Für Selbstständige gilt seit jeher die Wahlfreiheit zwischen freiwilliger Versicherung in den gesetzlichen Krankenkassen oder alternativ, die Versicherung in einer
privaten KV. Unter Umständen besteht aber auch für Arbeitnehmer die Möglichkeit, sich über eine
private Krankenversicherung zu versichern. Diese Variante ist dann möglich, wenn sie einen Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von 49.500 Euro im Jahr (Stand 2011) erzielen. Bis zu dieser Versicherungsgrenze werden Beiträge zur gesetzlichen KV einbehalten und zu je 50 Prozent von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingezahlt. Liegt der Verdienst über diesem Grenzwert, so wird der Beitrag von der Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt, es findet also eine Deckelung statt. Wer also als Arbeitnehmer ein regelmäßiges Bruttoeinkommen von mehr als 4125 Euro im Monat erzielt, darf sich auf freiwilliger Basis in einer
privaten KV (
private Krankenversicherung) versichern.